Ihr habt ein Booking für eine Familienfeier/Hochzeit/Geburtstag vor dem 31. August 2020? Dürft Ihr überhaupt bei dieser Veranstaltung auflegen? Wie sieht es bei Veranstaltungen ab dem 1. September aus? Gute Frage…
Ob Deine Veranstaltung in der “Krisenzeit” zulässig ist oder nicht, hängt von den Vorgaben ab, die dem Veranstalter auferlegt wurden. Diese sind regional sehr unterschiedlich und werden auch unterschiedlich von den zuständigen Ämtern und Behörden ausgelegt. Dabei geht es um Hygienestandart, Personenzahln, Zu- und Ausgänge, die Art der Veranstaltung und sicher auch Anforderungen an die Belüftung. Sichert Euch daher ab, in dem Ihr in Euren Vertrag eine Klausel aufnehmt, dass der Veranstalter zusichert, dass alle notwendigen Genehmigungen zur Durchführung dieser Veranstaltung (insbesondere die Zulässigkeit nach dem Bundesseuchengesetz) bei den zuständigen Ämtern und Behörden eingeholt wurden. Der vorgeschlagene Wortlaut ist keine rechtsverbindliche Grundlage eines Gerichts. Fragt daher Euren vertrauten Rechtsverdreher um einen geeigneten Wortlaut.
Falls Ihr bis jetzt noch keinen Künstlervertrag habt und einsetzt wird es höchste Zeit, da eventuelle Strafen unter Umständen empfindlich sein können. Was in so einen Vertrag noch alles rein kann, werde ich demnächst in einem neuen Beitrag beleuchten.